Kosten & Erstattung
Die Behandlungskosten der Osteopathie sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Viele Krankenkassen übernehmen jedoch anteilig die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten häufig einen Teilbetrag der Behandlungskosten.
Ist Ihre Krankenkasse dabei?
Erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen anteilig erstattet.