Praxis für Osteopathie Inken Hahn Osteopathin • Heilpraktikerin • Physiotherapeutin

Kosten & Erstattung

Die Behand­lungs­kosten der Osteopathie sind grundsätzlich nicht im Leistungs­katalog der gesetz­lichen Kranken­kassen enthalten.

Viele Kranken­kassen übernehmen jedoch anteilig die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.

Private Kranken­ver­si­che­rungen oder Zusatz­ver­si­che­rungen erstatten häufig einen Teilbetrag der Behand­lungs­kosten.

Ist Ihre Krankenkasse dabei?

Erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse osteopa­thische Behand­lungen anteilig erstattet.

www.osteopathie.de/kranken­kas­senliste